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Sendung vom 16. Dezember 2003
Inhaltsübersicht
Jingle »Alltag und Geschichte«
»Hinter den Spiegeln«, eine Sendung im Rahmen der Redaktion Alltag und Geschichte bei Radio Darmstadt. Empfangen können Sie uns auf den Frequenzen 103,4 Mhz über Antenne in Darmstadt, im Kabelnetz Darmstadt auf der 102,75 oder in Groß-Gerau und Weiterstadt, ebenfalls im Kabel, auf der 97,0.
Ein Gedanke, zwischen zwei parallel ausgerichtete Spiegel gestellt, scheint sich ins Unendliche zu vervielfachen. Aber was ist hinter den Spiegeln?
1998 also mittlerweile vor fünf Jahren wurde das Kindschaftsrecht geändert. Seither gilt im Falle einer Trennung der Elternteile das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall.
Das klingt gut. Aber was ist hinter den Spiegeln?
Wenn die Eltern nicht verheiratet waren oder sind, haben die Väter sehr viel leichteren Zugriff auf die Kinder als früher.
Ich rede hier bewusst von »Zugriff«.
Das Thema geht alle an. Wer gerade nicht in der Situation ist, kann schnell in die Situation kommen. Als Elternteil in der Trennung. Als Richterin am Familiengericht, als Anwältin, als Mitarbeiterin des Jugendamts oder einer Beratungsstelle. Als Kollegin, Freundin, Bekannte oder Nachbarin. Als Mitarbeiter, Kollege oder Nachbar natürlich auch.
Wir widmen diese Sendung allen Kindern, denen Unrecht geschieht.
Die bisherige Erfahrung mit der neuen rechtlichen Situation zeigt, dass gerade im Falle von häuslicher und / oder sexualisierter Gewalt die Kinder nicht mehr ausreichend vor dem Täter oder vor der Täterin geschützt werden können.
Zu Gast heute bei mir in der Sendung und gleichzeitig Sendungsmachende sind Mitglieder der Mannheimer Gruppe »Mütter klagen an«.
Manche von ihnen befürchten persönliche Nachteile für ihre Kinder und sich selbst, wenn sie mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit treten. Deswegen haben wir uns entschieden, keine Namen zu nennen. Die Namen der Beteiligten sind der Redaktion bekannt.
Verantwortliche Redakteurin im Studio ist Katharina Mann.
Musik: Camille Saint-Saëns Karneval der Tiere Introduktion und königlicher Marsch des Löwen
Zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte hat sich die Art und Weise verändert, wie Menschen ihr Zusammenleben gestaltet haben. Entsprechend verändert hat sich der Begriff der »Familie«.
Wenn wir sprechen über den Wandel des Begriffs »Familie«, dann müssen wir berücksichtigen, dass »Familie« immer umkämpftes Gebiet war und ist.
Familie ist der Ort und die Gemeinschaft, in die Menschen hineingeboren werden. Selbst Menschen, die nicht in familiären Strukturen aufwachsen, definieren ihren Status über den Begriff der »Familie« als Mangel an Familie.
Familie ist das, was Menschen zu verlassen streben. Und sei es, um eine eigene Familie zu gründen.
Familie wird erfahren als Ort der Geborgenheit ebenso wie als Ort des Eingesperrtseins und Enge. Familie wird erfahren als der soziale Zusammenhang des Verstehens aber ebenso als ein Ort ohne Privatsphäre.
In den Begriff der »Familie« mengten sich zu allen Zeiten die Beschreibung des Ist-Zustands mit der Formulierung von Wünschen, wie es sein sollte.
Heute besteht die Gefahr, dass sich vor die Betrachtung der Geschichte ein verklärender Filter schiebt: »Früher war alles besser
«
Vor der Industrialisierung war das Leben in Mitteleuropa bestimmt von den Notwendigkeiten, die die Landwirtschaft diktierte. Bauernhöfe wurden oft als Familienbetriebe geführt und immer lebten hier verschiedene Generationen zusammen.
Der Wert, den einzelne für die Gemeinschaft hatten, bemaß sich zum größten Teil nach ihrer Arbeitsfähigkeit. Alte und Kinder mussten versorgt werden. Bei der Versorgung der Kinder war das eine Investition in die Zukunft. Viele Kinder war armer Leute Reichtum. So früh wie möglich wurden Kinder zu Arbeiten in Haus und Hof herangezogen, zuerst zu leichteren, dann zu immer schwereren Arbeiten.
Bei der Versorgung der Alten war es eher Gefälligkeit und Dankbarkeit für das, was sie vorher in ihrem Leben geleistet hatten. Alte konnten immer noch eingespannt werden für das Einlernen der Kinder.
Die Wertschätzung, die Kinder und Alte erfuhren, war immer abhängig von der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation.
In Zeiten der Knappheit ist es schwierig, Menschen zu achten, die ihren Beitrag zum Überleben der Gemeinschaft nicht oder nicht mehr leisten können.
Mit der Industrialisierung wurden die herkömmlichen Familien, ihre Strukturen und Werte, gründlich durcheinander gewirbelt.
Jetzt war jeder und jede auf sich gestellt, musste mit seiner oder ihrer Hände Arbeit den Lohn erwirtschaften, mit dem das Überleben gesichert werden konnte Ernährung, Kleidung und Unterkunft.
Die Schwachen wären dabei beinahe auf der Strecke geblieben.
Es ist ein Erfolg der Kämpfe der Arbeiterinnen und Arbeiter, dass der Arbeitslohn als ein »Familienlohn« ausgezahlt wird, so dass auch der Nachwuchs ernährt werden kann. Die Fabrikarbeiterinnen und -arbeiter von morgen.
Ebenso ein Erfolg von Arbeitskämpfen sind unsere Strukturen der Sozialversicherung, Mutterschutz und geschützte Auszeiten zur Familien- beziehungsweise Erziehungsarbeit.
Dass dieser »Familienlohn« außer Mann und Kindern dauerhaft auch die Mutter der Kinder ernähren kann, war meistens aber nur ein schöner Traum. Die harte Realität sah immer schon so aus, dass Frauen auch Geld verdienen gehen mussten. Wieviele Mütter berufstätig waren und wieviele es sich leisten konnten, zuhause Familienarbeit zu betreiben, hing dabei immer ab von der wirtschaftlichen Lage im Staat.
Was sich tatsächlich verändert hat seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, ist die Wertschätzung des ICHs gegenüber der Gemeinschaft. Die Gesellschaft ist individualistischer geworden.
Durch die verstärkte Aufmerksamkeit für Einzelne, konnten viele Strukturen von Gewalt überhaupt erst wahrgenommen werden. Der erste Schritt zur Veränderung.
Die Welt ist also nicht schlechter geworden durch die zunehmende Individualisierung, nur komplizierter.
Das den Frauen zum Vorwurf zu machen, die sich im Zuge dieser Entwicklung nicht mehr so viel gefallen lassen wie früher, ist ein bisschen billig.
Im Jahr 2002 also im letzten Jahr wurden in der Bundesrepublik Deutschland 391 967 Ehen geschlossen.
Dem gegenüber stehen 204 200 Ehescheidungen, also gut die Hälfte.
160 100 Kinder waren im Jahr 2002 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Bei den Jugendämtern wird regelmäßig eine Zahl genannt: Bei 10 Prozent der Ehescheidungen gebe es Probleme mit dem Umgangs- oder Sorgerecht.
Wenn wir diesen Faktor anwenden auf die Zahl der Ehescheidungen, so kommen wir auf 20 420 »Problemscheidungen« im vergangenen Jahr.
Aber es sind sicherlich mehr als 10 Prozent der neuen »Scheidungskinder«, die in diesen »Problemfamilien« leben. Denn: Wo keine Kinder da sind, gibt es auch keine Probleme mit dem Umgangs- oder Sorgerecht.
Wenn wir von 1,3 bis 1,5 Kindern pro Familie ausgehen 1,3 Kinder ist die amtliche Zahl, aber andererseits ist die Scheidungsrate höher bei Paaren mit Kindern dann waren im letzten Jahr etwa 30 000 Kinder neu betroffen von Streit übers Umgangs- und Sorgerecht.
Wir gehen davon aus, dass in allen diesen Fällen Gewalt im Spiel ist. Oder doch zumindest in fast allen Fällen.
Denn erstens: Wenn beide Eltern friedlich und ohne Gewalt erziehen, dann geht vielleicht trotzdem die Ehe in die Brüche aber die beiden schaffen es dann meistens ganz friedlich, eine sinnvolle Lösung zu finden, zum Wohle des Kindes oder der Kinder.
Und zweitens: Wenn die Eltern in Streit geraten über Fragen des Umgangs- oder Sorgerechts, dann ist das bereits Gewalt.
Gewalt, die das Kind betrifft, und die sich wahrscheinlich auch gegen das Kind richtet.
Übrigens: Schätzungsweise zahlt nur ein Drittel der unterhaltspflichtigen Elternteile den Unterhalt regelmäßig.
Ein weiteres Drittel zahlt unregelmäßig und ein letztes Drittel zahlt überhaupt keinen Unterhalt. Davon knapp 97 Prozent Väter.
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Musik: Camille Saint-Saëns Karneval der Tiere Känguruhs
Im Folgenden versuchen wir zu berichten, wie der zeitliche Verlauf einer Trennung üblicherweise aussieht. Uns ist klar, dass jede Familie anders ist, und dass es deswegen schwierig ist, zu verallgemeinern. Aber viele »Stationen« einer Trennung begegnen den Betroffenen immer wieder auf ähnliche Art und Weise.
- Die Eltern wollen sich trennen mindestens ein Elternteil. Sie trennen sich im Streit.
Natürlich gibt es das auch, dass Eltern im Frieden auseinandergehen und sich dabei auch noch einig sind, wie die Sorge für ein odere mehrere Kinder geregelt werden soll. Aber dieser Fall interessiert uns hier nicht.
- Die Eltern trennen sich auch räumlich.
Wer von den Partnern geht, wer bleibt? Und wo bleiben die Kinder beziehungsweise: mit wem gehen sie?
An dieser Stelle lohnt es sich, darüber nachzudenken, was das für die Kinder bedeutet. Verändert sich ihr soziales Umfeld? Oder nur die räumliche Situation?
Ist es ein Verlust für die Kinder, wenn sie die räumliche Nähe zum anderen Elternteil aufgeben müssen? Oder ist es nicht in manchen oder vielleicht sogar in vielen Fällen eine Erleichterung für die Kinder, ja sogar ein Gewinn?
Wenn eine Frau vor ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus flüchtet, stellt das eine besonders extreme Situation der Trennung dar.
Die Situation im Frauenhaus ist meistens beengt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Es kann zwar ein positives Erlebnis sein, wenn die Frau erlebt, dass sie in ihrer Situation nicht allein ist. Andererseits kann das ständige »Aufeinander-Hocken« mit anderen Frauen in ähnlich misslicher Situation die eigenen Probleme auch hochschaukeln und potenzieren.
Sicherlich wird keine Frau mit ihren Kindern beim kleinsten Krach in der Beziehung gleich ins Frauenhaus laufen. Der Weg ins Frauenhaus ist meistens der letzte Weg, wenn sonst nichts mehr geht, wenn Frau und Kinder dort bessere Chancen haben, zur Ruhe zu kommen, zu sich selbst zu kommen, als im eigenen Zuhause.
An dieser Stelle wirkt sich das neue Gewaltschutzgesetz positiv aus, denn durch dieses Gesetz ist es möglich, im Falle häuslicher Gewalt den Täter wegzuweisen, so dass die Frau mit den Kindern in der eigenen Wohnung verbleiben kann.
Wenn eine Frau im Verlauf ihrer Trennung vom Partner vorübergehend ins Frauenhaus zieht, sollte sie darauf achten, dass dieser Fakt im späteren Scheidungs- und Sorgerechtsprozess auch dem Gericht bekannt ist. Am besten ist es, eine Art »Trennungstagebuch« zu führen, in dem alle Vorkommnisse protokollarisch notiert werden, die später einmal wichtig sein könnten und das sind fast alle!
Viele Ex-Partner versuchen, die Frauen unter Druck zu setzen, und behaupten, die Frauen würden nur ins Frauenhaus ziehen, um ihnen »eine reinzuwürgen«. Sicherlich das Letzte, woran eine Frau in einer solchen Situation denkt.
- Das Erste ist der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin für Familienrecht.
Der Anwalt oder die Anwältin sollte sorgfältig ausgewählt werden. Da der Streitwert in Scheidungs- und Sorgerechtsfällen ziemlich niedrig angesetzt ist, sind auch die Gebührensätze für die Anwälte entsprechend niedrig. Für so wenig Geld das heißt: so wenig bezahlte Arbeitszeit ist nicht viel auszurichten. Umso wichtiger ist es, dass Anwalt / Anwältin und Mandantin sich gut verständigen können, nicht aneinander vorbei reden.
Je vollständiger die wichtigen Informationen von Anfang an vorliegen, desto effektiver kann der Anwalt oder die Anwältin arbeiten.
Gute Familienanwälte können empfehlen, an welche Stellen Sie sich wenden können, wo Sie tatvolle Unterstützung finden und zu welchen Stellen Sie besser nicht gehen.
- Der Anwalt reicht die Sache beim Familiengericht ein.
- Das Familiengericht beauftragt das Jugendamt.
Das heißt: Spätestens wenn die Scheidungssache beim Familiengericht vorliegt, wird auch das Jugendamt eingeschaltet. Manche Frauen gehen auch von sich aus schon vorher zum Jugendamt. Die Erfahrung zeigt aber, dass das Jugendamt nicht unbedingt hilfreich ist.
Es lädt die Elternteile zu sich ein, meistens zunächst in getrennten Terminen.
Beim ersten Treffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höflich und freundlich, alles scheint in Ordnung.
Allerdings fällt auf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts von vorneherein geneigt sind, die Situation nach ihrem Gutdünken zu lenken und zu bestimmen. Wenn Frauen hier eigene Vorstellungen entwickeln und auch äußern, dauert es meistens nicht lange, bis sie vom Jugendamt massiv unter Druck gesetzt werden, im Sinne von deren Vorstellungen zu »funktionieren«.
Dafür wird von vorneherein eine Kulisse der Aussichtslosigkeit für eigene Wünsche der Mutter hergestellt: Demnach einigen sich in 90 Prozent der Fälle die Eltern, nur 10 Prozent der Fälle sind strittig, davon etwa die Hälfte »hochstrittig«. Wer mag schon gerne zu dieser Minderheit von 5 Prozent gehören?
Etwas anderes als das gemeinsame Sorgerecht wird das Jugendamt sowieso nicht unterstützen, also werden die Frauen dazu gedrängt, alles zu tun, damit das gemeinsame Sorgerecht funktionieren kann.
Besteht der Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater, so wird Müttern oft abgeraten, den Verdacht öffentlich zu machen und zur Erwirkung des alleinigen Sorgerechts für die Mutter zu benutzen. Dabei wäre das alleinige Sorgerecht der Mutter der sinnvollste Schutz für ein Kind, das vom Vater sexuell missbraucht wird.
Die Diskussion des »Missbrauchs mit dem Missbrauch« scheint tief zu sitzen.
Natürlich ist sexueller Missbrauch schrecklich. Aber ihn deswegen in der Art zu tabuisieren, dass ein Verdacht nicht mehr geäußert werden darf, hilft den Opfern sicherlich nicht.
Dabei ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter genau mit den statistisch gesehen: wenigen Fällen von sexuellem Missbrauch konfrontiert werden. Glückliche Familien ohne Gewalt brauchen das Jugendamt nicht.
Außerdem ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer bei Fällen häuslicher Gewalt nach wie vor sehr hoch ist. Die vorher genannte Zahl von 5 Prozent der »hochstrittigen« Fälle müsste wahrscheinlich deutlich nach oben korrigiert werden.
Ob Männer in ähnlicher Art zu »Wohlverhalten« angehalten werden wie die Frauen, ist eine andere Frage. Wenn die Maßnahmen des Jugendamtes konstruktive Maßnahmen sind, die wirklich geeignet sind, die Elternteile in der gemeinsamen Sorge zu unterstützen, dann dürfte es eigentlich diese Probleme nicht geben.
Es kommt uns so vor, dass der Druck nur einseitig auf Frauen ausgeübt wird. Sie sind auch leichter unter Druck zu setzen, denn sie stehen immer noch in den meisten Fällen alleine mit der ganzen Last und der Verantwortung da.
Frauen erfahren dann vom Jugendamt, dass ein schlechter Vater besser fürs Kind sei als gar kein Vater, dass das Gehirn des Kindes Schaden nehmen würde, wenn es ohne Vater aufwachsen muss.
Von dem Schaden, den ein gewalttätiger Vater im Gehirn und vor allem in der Seele des Kindes ausrichtet, davon wird nichts gesagt. Dazu gibt es auch eine Studie von Professor Hüther aus Göttingen.
Und wenn die Mütter nicht bereit sind, sich in dieser Art für das behauptete Wohl ihrer Kinder einzusetzen, dann werden sie mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen zum vermeintlichen Glück ihrer Kinder gezwungen.
Diese Zwangsmaßnahmen reichen über die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des väterlichen Umgangsrechts bis zur Androhung von hohen Zwangsgeldern, Beugehaft oder der Mutter das Sorgerecht beziehungsweise das Kind ganz zu entziehen. Wo man dann auch noch fragen kann: Wo bleibt da die Gewaltprävention, die überall propagiert wird? Genau hier könnte sie sehr gut ansetzen.
Interessanterweise wird das Umgangsrecht des Kindes, also dass ein Kind das Recht darauf hat, seinen Vater zu sehen und von ihm umsorgt zu werden, im Allgemeinen nicht mit Gewalt durchgesetzt. Man kann sich auch gar nicht vorstellen, wie das gehen soll. Außer der Vater wäre berühmt.
Wie ist so etwas möglich? Geschieht das aus Überforderung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf den Behörden, aus mangelnder oder falscher Schulung? Inwieweit bringt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter eigene Vorstellungen ein? Wie ist das Umfeld und die allgemeine Stimmung in der Behörde? Oder ist es einfach eine völlig falsch verstandene Ideologie?
Das Gesetz sieht jedoch nicht nur die gemeinsame Sorge vor. Dort gilt ein Sowohl-als-auch. Es gibt immer noch die alleinige elterliche Sorge.
Zwar sieht das seit 1998 gültige neue Kindschaftsrecht die gemeinsame elterliche Sorge als »Regelfall« vor. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Eltern, die in der Ehe ja die gemeinsame Sorge haben, auch nach der Trennung als Paar immer noch Eltern bleiben. Die Beziehung zum Kind bleibt bestehen.
Leider entspricht das nur selten der Realität. Denn in der Lebenswirklichkeit üben die Mütter das Sorgerecht aus, das eigentlich eine Sorgepflicht ist.
Viele Beziehungen scheitern genau daran, dass die Männer sich aus der Erziehungsarbeit und vor allem auch aus der Haushaltsführung heraushalten, bestenfalls ein bisschen mit den Kindern spielen, oft nur wenn sie Lust haben. Oder, noch viel schlimmer, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt ausüben gegen die Frau oder gegen die Kinder oder gegen beide.
Das alleinige Sorgerecht eines Elternteils ist im Prinzip der alleinigen Sorge gleichgestellt. Allerdings muss die alleinige Sorge vor Gericht beantragt werden. Wenn nichts beantragt wird, dann gilt die gemeinsame Sorge.
Damit beginnt dann das Problem: Es gibt keine Unterstützung, trotz der vorhandenen Paragraphen. Als Frau will man sich nicht alles verbauen und stimmt zu.
Wird trotz allem von einem Elternteil die alleinige Sorge beantragt, dann wird diese vom Gericht zuerkannt, wenn der andere Elternteil zustimmt. Stimmt der andere Elternteil nicht zu, muss die Regelung dem Wohle des Kindes dienlich sein. Aber wer bestimmt, worin das Kindeswohl besteht? »Kindeswohl« ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, nicht definiert, also der Willkür jedes Einzelnen der Beteiligten unterworfen.
Wenn Gewalt im Spiel ist, ist es sicherlich dem Kindeswohl dienlich, wenn der Gewalttäter kein Sorgerecht hat und auch der Umgang ausgesetzt wird. Aber genau in diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der ehemalige Partner sowohl auf der gemeinsamen Sorge als auch auf Umgang besteht. Die Mutter muss gut begründen können, warum eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich ist und warum der Umgang ausgesetzt werden, allenfalls betreuter Umgang stattfinden soll.
Dabei muss man bedenken: Es besteht immer noch ein Riesen-Tabu. Was in der Familie geschieht, geht keinen etwas an. Und ein weiteres Problem: Es gibt keine Zeugen!
An dieser Stelle zeigen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes häufig sehr schwerhörig oder begriffsstutzig.
Über die Gründe fü derlei Begriffsstutzigkeit können wir wirklich nur spekulieren. Wir haben mal darüber nachgedacht und sind zu folgenden Erkenntnissen gekommen:
Vielleicht liegt es einfach daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes in Wunschkategorien denken, so wie sie es gerne hätten, anstatt sich an der Realität zu orientieren. Außerdem macht diese Vorgehensweise, die Realität zu ignorieren, die Arbeit wesentlich bequemer.
Es ergehen praktisch unwahre Berichte vom Jugendamt an das Familiengericht.
Sicherlich ist es von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes nicht beabsichtigt, aber vielen Müttern erscheint es tatsächlich so, dass das Jugendamt massiv Partei ergreift für querulante Väter. Ein querulanter Vater braucht einfach nur zu äußern, wie wichtig ihm sein Kind sei, und die Unterstützung des Jugendamtes ist ihm gewiss. Seine Aussage, wie sehr im am Kindeswohl liege, wird sodann vom Jugendamt schriftlich festgehalten und an das Familiengericht weitergeleitet, ungeachtet der Tatsache, dass er vielleicht nicht einmal Kindesunterhalt leistet, nach dem Motto: Kindesunterhalt habe nichts mit dem Kindeswohl zu tun. Entgegengesetzte Aussagen der Mütter werden einfach unter den Teppich gekehrt.
Natürlich gibt es auch Väter, die ganz tolle Familienväter sind, aber diese tauchen meist nicht als Scheidungsfälle auf und, wenn doch, dann können sie sicherlich einvernehmlich das Sorge- oder Umgangsrecht regeln und sich nach der Scheidung noch genauso um die Kinder kümmern, wie sie es besher eh schon getan hatten. Welche geschiedene Mutter hätte nicht gerne eine solche verantwortungsvolle Unterstützung?
Aber, wie gesagt, um solche Fälle geht es jetzt hier in dieser Sendung nicht. Es geht jetzt hier um die querulanten Fälle und wie das Jugendamt mit solchen Fällen umgeht.
Worauf wir hinweisen möchten ist folgender Aspekt: nämlich dass das Jugendamt nicht unterscheiden kann und auch nicht unterscheiden will zwischen erziehungsgeeigneten und ungeeigneten Vätern.
Dies gipfelt manchmal sogar darin, dass einige Mütter den Eindruck bekommen, die Mitarbeiterin des Jugendamtes scheint eine Beziehung mit ihrem Ex-Partner eingegangen zu sein, oder aber von ihm bestochen worden zu sein, oder eventuell sogar selber vor ihm Angst habe.
Solche Verdächtigungen tun sicherlich den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Unrecht. Genaugenommen ist auch die Wahrscheinlichkeit für solch eine Konstellation ziemlich gering. So bleibt aber doch die Frage: Woher kommt dann dieser Eindruck?
Für uns ist die Antwort ganz offensichtlich: Eben von dieser parteiischen Beratung für querulante Väter, was manchmal wirklich ganz und gar absurde Ausmaße annimmt.
Vielleicht möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes ja auch gerne das Mäntelchen der Fortschrittlichkeit anziehen, indem sie Männer unterstützen, die die Vaterrolle ganz neu für sich entdecken.
Das ist vielleicht ein ganz ehrenwertes Anliegen, aber das darf doch nicht so weit gehen, dass das, was das Kind in der Vergangenheit erleben musste, einfach ausradiert wird. Das Erlebte wird doch vom Kind nicht verarbeitet, nur weil es jetzt vom Amt den Stempel »Ungeschehen« aufgedrückt bekommt.
Vielmehr sollte man doch die Ängste solcher Kinder ganz besonders ernst nehmen !!!
Nämlich solche Ängste, die die Kinder daran hindern, gerne zum Vater zu gehen. Diese Ängste werden von den Jugendämtern ganz besonders ignoriert und, ohne über die Gründe nachzudenken, ganz einfach pauschal als »Manipulation der Mütter« abgetan.
Und obendrein wird von den Müttern dann auch noch verlangt, sie hätten dafür zu sorgen, dass das Kind gerne zu Vater geht, völlig ungeachtet der Tatsache, was das Kind bereits mit dem Vater erleben musste. Es wird quasi von Müttern verlangt, das Kind einer Gehirnwäsche zu unterziehen und bei jedem weiteren Besuch beim Vater einer nochmaligen Traumatisierung des Geschehenen auszusetzen.
Dies alles ist dermaßen absurd und unglaublich, dass es uns völlig am Verstand der sogenannten »geschulten Fachkräfte« zweifeln lässt.
Es ist ein Skandal ohne Gleichen.
Wenn ich schon solche Standardsätze höre, wie:
»Kindesunterhalt hat nichts mit Kindeswohl zu tun.« Das ist doch schizophren.
»Der schlechteste Vater ist immer noch besser als gar kein Vater
« also, das kann ich doch nicht gelten lassen bei: aggressiven Vätern, gewalttätigen Vätern, bei Vätern, die gewalttätig gegenüber der Mutter sind, und das Kind muss zwangsläufig Zeuge sein dieser Situation. Das kann ich doch schon drei Mal nicht gelten lassen bei sexuell missbrauchenden Vätern
Aber was macht das Jugendamt in solchen Fällen?
Sie verbieten einem den Mund: »Sind Sie ruhig, erwähnen Sie bloß nichts bei Gericht. Sonst ist Ihr Sorgerecht in Gefahr.«
Da fehlen einem die Worte.
Diese beiden Kardinalfehler des Jugendamtes, nämlich: »Kindeswohl hat nichts mit Kindesunterhalt zu tun« und: »Der schlechteste Vater ist besser als gar kein Vater« ziehen einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich, denn es entstehen ja nicht nur Kosten für die Behörde, die ja sowieso in der Sache mit drin ist. Darüber hinaus entstehen ja auch noch Kosten für: Gutachten, Gegengutachten, eventuell Therapien fürs Kind, Therapie für die Mutter, die ja bei dem ganzen Wahnsinn auch noch was für sich tun muss; Kosten für Kuren, Mutter-Kind-Kuren, Sozialhilfekosten für Mutter und / oder Kind, Kosten für die Beratungsstellen aller Art, also, wie gesagt: Ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden wird hier angerichtet, der ja letztlich der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler aufgebürdet wird. Und deswegen geht mein Appell an die Politiker, diesem Treiben auf dem Jugendamt ein Ende zu bereiten.
Darüber hinaus muss man auch noch bedenken, ein Vater hat ja schließlich auch Vorbildfunktion. Was aber lernt das Kind in diesen speziellen Fällen? Der querulante Vater setzt sich durch !!
Jetzt habe ich so viel Negatives losgelasen, dass ich hier jetzt auch mal ganz kurz noch zum Positiven umschwenken möchte, nämlich: Unsere Gruppe »Mütter klagen an«. Mannheim, wird unterstützt von der Mannheimer Firma Fuchs-Petrolub.
Diese Unterstützung ist für uns übers Finanzielle hinaus auch deshalb so wichtig, weil wir uns hierdurch in unserem Kampf gegen die genannten Missstände nicht so alleine gelassen fühlen. Also auch die ideelle Unterstützung ist für uns wichtig.
Und das möchte ich jetzt dann auch sagen für die Hörerinnen und Hörer, die uns jetzt vielleicht auch ideell unterstützen wollen: Zur Zeit läuft bei uns eine Unterschriftenaktion gegen die oben genannten Missstände. Und wer daran teilnehmen möchte, kann die Unterschriftenliste über unser Postfach anfordern.
Im Sinne von »Kinder sind unser aller Zukunft« hoffen wir auf eine rege Beteiligung.
Betrachtet man als Jurist diese »hochstreitigen Fälle«, die im Regelfall mit Gewalt verbunden sind, muss man feststellen, dass nach wie vor eine Vielzahl von Richtern der ersten Instanz, nämlich die sogenannten Familienrichter, das Vaterrecht vor das Kindeswohl stellen. Die sich wehrende Mutter wird als »rachlüsterne Ehefrau«, als »Saboteurin des Verfahrens«, betrachtet und zum Teil sogar bezeichnet.
Das Kind ist reines Rechtsobjekt, dem zwar formell ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden kann. Dabei handelt es sich aber fast immer um ahnungslose Sozialpädagogen, die den Juristen in keiner Weise gewachsen sind.
Was macht also ein Richter? Er beruft den gerichtssympathischen Gutachter, damit dieser ihm hilft und bei seiner Entscheidung möglichst die Verantwortung übernimmt. Dieser gerichtssympathische Gutachter stößt heute nach anerkannter Wissenschaft bereits deshalb auf Schwierigkeiten und Ablehnung, weil es sich im Regelfall um einen Kinderpsychologen handelt, während man heute der Auffassung ist und ich meine: der richtigen Auffassung dass ein Familienpsychologe hier hingehört und nicht nur das Kind zu betrachten ist.
Ergebnis eines solchen Verhaltens der Justiz ist ein gewaltiger Vertrauensverlust in die Objektivität des Gerichts.
Fragen muss man: Woher kommt diese Unwissenheit des Gerichts und auch der Sachverständigen?
Weil häufig über die Anwälte zu wenig vorgetragen wird, die ihrerseits Sorge haben müssen, dass ihre Mandantinnen bei dem, was sie ihnen einmal vorgetragen haben, nicht fest bleiben.
Wichtig ist in dieser Zeit die Stärkung der Stellung des Kindes, wobei die Berücksichtigung des noch intakten Familienteils im Vordergrund stehen sollte. Wir haben schließlich eine Jugend zu erziehen und nicht irgend Etwas zu verwalten.
Wir sollten zusehen, dass strittige Fragen, die immer noch juristisch ungeklärt sind, in die höchstrichterlichen Instanzen kommen.
Das ist aber nur möglich, wenn die betroffenen Frau meistens die Frau und Mutter in der Lage ist, derartige juristische Wege zu gehen.
Und wir sollten an Eines denken: Erzwungenes Umgangsrecht stellt die zwangsweise Fortführung einer gescheiterten Ehe dar. Das kann für das KInd nicht gut sein.
Musik: Camille Saint-Saëns Karneval der Tiere Das Vogelhaus
Ich möchte Ihnen noch zur besseren Verständlichkeit einige ganz konkrete Beispiele nennen:
Das eine von der Frau, die zwei Mal im Frauenhaus war, sich dann im dritten Anlauf getrennt hat, und diese Frauenhausaufenthalte dem Familiengericht nicht mitgeteilt werden und der Vater daraufhin auch Sorgeberechtigter, die alleinige Sorge erhalten hat für das Kind.
Die Frau, die immer gedroht gekriegt hat: »Wenn du gehst, bring ich dich um!« Sie ist gegangen. Der Mann ist mit Hilfe des Kindes in die Wohnung eingedrungen, hat die Schwiegereltern niedergeschlagen, hat auf die Frau mehrfach geschossen, der linke Oberarm es hätte auch ganz anders ausgehen können
Der rechtskräftig verurteilt wurde, der aus dem Gefängnis heraus einen Antrag auf Umgangsrecht gestellt hat und das Jugendamt massiv Druck gemacht hat auf die Frau, dass sie die Kinder zum Vater bringen muss, weil der Vater ja so wichtig ist; die Frau sich gewehrt hat und gesagt hat: Ja, wenn die Kinder das wollten, würde sie es ja machen, aber die wollen ja gar nicht.
Solche Sachen ziehen sich dann immer eine ganze Weile hin: Dann kam es zum Gutachten. Der Gutachter kam dann glücklicherweise zu dem Schluss, dass es den Kindern nicht zuzumuten ist.
Das ist zwar erfreulich, aber da muss man natürlich sagen: solche Gutachten sind Verschwendung von Steuergeldern. Ich denke, da braucht man kein Gutachten. Vielleicht hätte es ein bisschen gesunder Menschenverstand auch getan.
Dann ist die Mutter, die mit ihrem gewalttätigen Mann zwei Kinder hat, niedergestochen wurde, sehr vernarbt ist, sich getrennt hat, mit den Kindern ins Ausland ging, neu geheiratet hat, weitere Kinder gekriegt; nach Jahren nach Deutschland zurück kam und der erste Ehemann, der Gewalttäter, wieder Kontakt wollte zu den Kindern. Obwohl da ein weiteres Kind aus einer anderen Beziehung vorhanden ist, dieses Kind im Kinderheim ist, wurde der Vater nicht darauf hingewiesen, sich vielleicht um das Kind im Kinderheim zu kümmern nein, es wurde ihm ermöglicht, in diese heile Familie einzudringen und diese Kinder weiter zu bedrohen oder die Kinder haben es zumindest die ganze Familie hat es als Bedrohung erlebt.
Dann eine Frau, die das Kind war neun Monate alt, wo sie sich getrennt hat. Nach drei Jahren kam er wieder, wollte Umgang haben mit dem Kind, wobei dieses Kind ein älteres Stiefgeschwister hat, das vom Vater bereits gewürgt wurde, aber der Familienrichter argumentiert hat: Bloß weil er das eine Kind gewürgt hat, kann man ihm den Umgang mit dem anderen Kind nicht vorenthalten, weil das hat er ja nunmal noch nicht gewürgt.
Oder auch ein relativ harmloser Fall, wo der Vater nur kifft und bekifft Auto fährt, aber die Mutter gezwungen wird, dem Vater das Kind auszuhändigen und dann natürlich noch möglichst freundlich hinterher zu winken und so zu tun, als ob alles in Ordnung wäre.
Und ich denke: Keiner, der jetzt zuhört und halbwegs normal ist, würde das seinem Kind zumuten, was von uns Müttern verlangt wird.
Musik: Camille Saint-Saëns Der Karneval der Tiere Fossilien
- Wenn ein Familiengericht eine Entscheidung treffen soll bezüglich Sorge- und Umgangsrecht, dann braucht das Gericht Material. Unterlagen. Wissen, was in den Strukturen dieser auseinandergehenden Familie los ist. So sehr es menschlich verständlich sein mag, dass beratende Stellen in einem solchen Trennungsprozess lieber keine Position beziehen wollen, lieber neutral bleiben wollen: Letztlich geht es darum, dass eine Entscheidung getroffen werden muss. Im Idealfall: eine Entscheidung zum Wohl des Kindes.
Eine solche Entscheidung kann ein Gericht aber nur treffen, wenn dem Gericht Hintergrundinformationen darüber vorliegen, was für das Kind Leben in dieser oder jener Situation bedeutet.
Das heißt, den Beratungsstellen muss klar sein, dass es eine neutrale Position nicht gibt. Im Falle von häuslicher Gewalt bedeutet das Einnehmen einer vorgeblich »neutralen« Position Täterschutz.
- Insbesondere das Jugendamt muss darauf achten, dass ans Familiengericht wahrheitsgetreue Berichte geliefert werden. Auch wenn die Wahrheit unschön ist. Und auch wenn es viel Arbeit macht, die Fakten zusammenzutragen. Es geht um das Wohl der Kinder.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes müssen besser ausgebildet werden. Sie müssen sensibilisiert werden für die Problematik häuslicher Gewalt. Zum Beispiel psychiatrischer Druck und alle Arten sonstigen Terrors müssen berücksichtigt werden.
Im Zuge der Einführung des Gewaltschutzgesetzes wurden Polizistinnen und Polizisten sehr eingehend geschult, um mit Situationen häuslicher Gewalt sinnvoll umgehen zu können. Eine vergleichbare Schulung fehlt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes. Möglicherweise wurde der Handlungsbedarf nicht gesehen, da das Jugendamt traditionell schon seit Langem mit derartigen Fragestellungen konfrontiert ist. Langjährige Praxis bedeutet aber nicht automatisch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch sinnvoll umgehen können mit einem sich verändernden gesellschaftlichen Normen- und Wertegefüge.
- Es müssen Kriterien entwickelt werden, anhand derer sich die Sorge-Eignung eines Elternteils beurteilen lässt.
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Förderung von Zivilcourage:
Hinsehen! Das Private ist politisch.
Gewalt in der Familie ist keine Privatsache und erst recht kein Kavaliersdelikt.
- Ich möchte, dass die Gesetze einfach beachtet werden, zum Beispiel im BGB steht ja klar drin, wann das Kind zu schützen ist; das Kindeswohl ist natürlich nicht klar definiert, aber ich denke, das kann man da ganz klar herauslesen. Außerdem gibt es in Deutschland auch die UN-Kinderrechtskonvention und auch die, denke ich, sollte für Trennungskinder gelten. Auch die haben ein Recht auf Unversehrtheit in jeder Hinsicht.
Jingle: Alltag und Geschichte
Wohin können sich jetzt aber Elternteile wenden, wenn sie selber in der Situation sind? Die Beziehung zum Partner, zum Vater der Kinder, ist in die Brüche gegangen meistens sind es ja doch die Mütter, die mit den Problemen konfrontiert sind wer gibt ihnen Unterstützung und Hilfe, an welche Stellen können sie sich wenden?
Wenn wir im Internet die passenden Stichworte in eine Suchmaschine eingeben »Sorgerecht«, »Umgangsrecht« undsoweiter dann stoßen wir mit großer Regelmäßigkeit immer wieder auf die Seiten von Väter-Organisationen.
Wer hart gesotten ist, sich die Mühe machen will, sich diese Seiten mal näher zu betrachten, wer die Schlammschlachten aushalten kann, die auf diesen Seiten zelebriert werden, wer den Argumentationsstil aushalten kann mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten, der oder die soll sich die Seiten ruhig mal zu Gemüte führen, dann weiß er oder sie nämlich, warum wir in höchstem Maße alarmiert sind und warum wir sagen: Es ist bitter notwendig, dass hier etwas getan wird, dass die Öffentlichkeit sensibilisiert wird für das, was abgeht unter dem Deckmäntelchen der vermeintlich »neuen Väter«.
Aber was sind jetzt die Stellen, wo Frauen sich tatsächlich hinwenden können?
Es gibt natürlich Fraueninformationszentren, Frauenhäuser, Kinderschutzdienste, Kinderschutzbund, wo man sich hinwenden kann, aber leider sind das Vereinigungen, wo man nicht wirklich Hilfe kriegt. Man kann hingehen, gerade was diese Fraueninformationszentren angeht, man wird freundlich aufgenommen, man kann sein Herz ausschütten, man kann nen Kaffee trinken, man fühlt sich da angenommen, aber wirklich Hilfe erhält man nicht. Und es gibt eigentlich sehr wenig im Moment noch, wohin man sich wenden kann.
Die Gruppe »Mütter klagen an« hat sich deswegen als Selbsthilfegruppe gegründet. Sie ist zu erreichen unter Postfach 23 02 42, in 68182 Mannheim.
Dann gibt es, zunächst in Heidelberg, jetzt auch in Mannheim, den Verein »Jedermann e.V. Männer gegen Männergewalt«. Die machen Gewaltprävention für Jungs an Schulen und Täterarbeit. Der Herr Schmidt, der das macht, ist einer der wenigen, der wirklich weiß, um was es geht, der die Männer am Schlawittchen packt und nicht entkommen lässt.
Der Verein »Jedermann e.V.« ist im Internet zu finden unter www.jeder-mann.org oder unter der Mannheimer Telefonnummer (06 21) 4 10 73 72.
In Karlsruhe gibt es das Kinderbüro. Zuständig ist hier Frau Heynen, telefonisch zu erreichen über (07 21) 133-51 11. Das Kinderbüro ist auch im Internet zu finden auf den Seiten der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de/Jugend/Kinderbuero
Oder Frau Dr. Anita Heiliger in München.
Frau Heiliger hat auch zwei lesenswerte Bücher zu diesem Themenkomplex geschrieben: »Täterstrategien und Prävention Sexueller Mißbrauch an Mädchen innerhalb familialer und familienähnlicher Strukturen«. Das Buch arbeitet die Strategien heraus, mit denen Täter an ihre Opfer herankommen, es zeigt aber auch Möglichkeiten zur Prävention und Gegenstrategien auf. Und »Verrat am Kindeswohl Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen«, herausgegeben von Anita Heiliger und Traudl Wischnewski. Das Buch bringt eine Fülle konkreter (und erschreckender) Fallbeispiele. Es zeigt aber auch Handlungsmöglichkeiten auf, gibt Tipps, wie betroffene Frauen sich und ihre Kinder schützen können und welche Maßnahmen sie sinnvollerweise ergreifen können so wie auch wir dies mit unserer Sendung hier versucht haben.
Beide Bücher sind erschienen im Verlag Frauenoffensive in München.
Sehr interessant ist auch die Langzeitstudie von Judith S. Wallerstein und Julia Lewis. Sie haben Kinder, die bei der Scheidung fünf oder sechs Jahre alt waren, 25 Jahre lang begleitet. Fazit: Umgang lässt sich weder erzwingen noch verhindern.
Sie hörten »Hinter den Spiegeln Mütter klagen an«, eine Sendung der Redaktion Alltag und Geschichte bei Radio Darmstadt von Katharina Mann in Zusammenarbeit mit der Mannheimer Gruppe »Mütter klagen an«. Über die Auswirkungen des seit mittlerweile über fünf Jahren, seit Sommer 1998 geänderten Kindschaftsrechts, das als großer Fortschritt gefeiert wurde, aber wie sich zeigt, ist es in vielerlei Hinsicht eher ein Rückschritt.
Fragen, Anregungen und Kritik erwarten wir auf den Anrufbeantworter der Redaktion Alltag und Geschichte unter (06151) 87 00-129 oder per E-Mail an looking-glass@alltagundgeschichte.de
Musik: Camille Saint-Saëns Karneval der Tiere Finale
Aktualisiert am 1. März 2004.
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