»Hinter den Spiegeln – Schwarzarbeit und Tauschringe«

Sendung vom 16. September 2003
 

Inhaltsübersicht

 

Jingle »Alltag und Geschichte«

»Schwarzarbeit«, die bisher als Ordnungswidrigkeit eingestuft war, soll zum Straftatsbestand werden: Das Finanzministerium will Mitte nächsten Jahres einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Das hat Konsequenzen. Fraglich ist nur: welche?
Sollte das neue Gesetz konsequent angewendet werden, dann bekommen ziemlich viele nette Menschen, die in der Nachbarschaft oder bei Bekannten mal aushelfen, ein Problem. Sollte das Gesetz nicht konsequent angewendet werden, stellt sich die Frage, wofür es überhaupt gebraucht wird?
Und dann sind uns noch die Tauschringe eingefallen. Die müssten mit dem neuen Gesetz eigentlich auch ein Problem kriegen. Wir haben versucht herauszufinden, ob sie tatsächlich ein Problem bekommen. – Oder die Tauschringe vielleicht doch nicht? Die sind ja nützlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft, denn sie sorgen dafür, dass soziale Ungerechtigkeiten privat umverteilt und damit – auf privaten Schultern lastend – abgemildert werden. Damit halten sie ein gewisses Maß an sozialem Unmut in Schranken. Mithin sind die Tauschringe eine (für die öffentliche Hand) ausgesprochen kostengünstige Befriedungsmaßnahme.

»Hinter den Spiegeln« – eine Sendung der Redaktion Alltag und Geschichte bei Radio Darmstadt von Niko Martin und Katharina Mann.
Sie können uns empfangen auf den Frequenzen 103,4 Megahertz im Äther über Darmstadt, im Kabelnetz Darmstadt auf der 102,75 und in Groß-Gerau und Weiterstadt, ebenfalls im Kabelnetz, auf der 97,0.

Musik: Bill Haley – Rock Around The Clock

»Schwarzarbeit«, ein Begriff, der in aller Munde ist. Aber was ist eigentlich »Schwarzarbeit«?

Schon das Wort ist genau genommen seltsam. Es wird aber von den meisten Menschen intuitiv mehr oder weniger verstanden.

»Mit dem Adjektiv ›schwarz‹ wird häufig das Verbotene, Schlechte oder Unheilvolle gekennzeichnet, da besonders die Dinge, die sich im Verborgenen abspielen, oft mit der Farbe der Nacht in Verbindung gebracht werden. Als ›schwarzen Markt‹ bezeichnet man den illegalen Handel mit verbotenen oder rationierten Waren.« – So sagt es uns der Brockhaus beim Stichwort »Schwarzer Markt«.

Analog ist wohl der Begriff »Schwarzarbeit« entstanden.

Aber wirklich genau ist der Begriff »Schwarzarbeit« nicht umrissen. Am treffendsten wird das Phänomen noch mit »Illegaler Beschäftigung« beschrieben. Es erstreckt sich auf sechs verschiedene Verstöße gegen geltendes Recht:
Die unerlaubte Ausübung eines Gewerbes oder eines Handwerks, illegale Überlassung oder illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern, letztere betrifft vor allem Nicht-Deutsche ohne Arbeitserlaubnis, Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben und Missbrauch von Sozialleistungen.

Die Bundesregierung will »Schwarzarbeit« künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit behandeln, sondern sie in den Rang eines Straftatbestands erheben. Mit den entsprechend verschärften Möglichkeiten der Ahndung.
Das Bundeskabinett fasste Anfang Juli 2003 einen entsprechenden Beschluss.

Doch warum kümmert sich die Bundesregierung um die sogenannte »Schwarzarbeit«?

Gute Frage. Als Antwort von Seiten der Regierungsverantwortlichen wird auf das wachsende Ausmaß der sogenannten »Schwarzarbeit« hingewiesen.

Dazu gab es am 12. März diesen Jahres im Bundestag eine Kleine Anfrage von der FDP-Fraktion und einigen einzelnen Abgeordneten. Denen lag eine Studie vor eines Professor Dr. Friedrich Schneider aus Linz.
Demnach wurden im vergangenen Jahr – 2002 – dreihundertfünfzig Milliarden Euro durch Schwarzarbeit erwirtschaftet. Das entspricht rund sechzehn Komma fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes – kurz: BIP.
Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Wachstumsindikator für die volkswirtschaftliche Gesamtleistung eines Staates: Es umfasst die Summe aller von In- und Ausländern innerhalb einer Volkswirtschaft für den Endverbrauch produzierten Güter und erbrachten Dienstleistungen.

Explizit gehört die Schattenwirtschaft nicht ins BIP. Inhaltlich würden die Waren und Dienstleistungen, die in der sogenannten »Schattenwirtschaft« produziert oder erbracht werden, aber sehr wohl dazu gehören. Auch das ist ja volkswirtschaftlicher Reichtum.
Das Problem ist eben, dass diese Leistungen nicht quantitativ – also mengenmäßig – erfasst werden können, weil sie ja genau nicht dokumentiert werden.

So sind zum Beispiel bei den regelmäßigen Schätzungen des Bruttoinlandsprodukts durch das Statistische Bundesamt die Leistungen der Schattenwirtschaft implizit mit enthalten. Sie führen ja auch zu Reichtum, der dann wieder in die reguläre Wirtschaft einfließt. Herausrechnen kann das Statistische Bundesamt die Werte auch nicht, weil ja das Ausmaß nicht erfasst ist.

Im Jahr zuvor – 2001 – lag der Umfang der schattenwirtschaftlichen Aktivitäten nach derselben Studie noch bei sechzehn Prozent des BIP. Also innerhalb eines Jahres eine Zunahme von einem halben Prozentpunkt.
Die Studie geht aus von weit mehr als neun Millionen Menschen, die zumindest teilweise in der Schattenwirtschaft tätig sind.

Professor Schneider aus Linz ist ein Beispiel. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Ansätzen versucht, den Umfang der schattenwirtschaftlichen Aktivitäten quantitativ zu erfassen. Allerdings führen diese Ansätze nicht zu ausreichend fundierten oder gar methodisch unbedenklichen Ergebnissen.
So wird vielfach nicht trennscharf unterschieden zwischen erlaubter Schattenwirtschaft – zum Beispiel Nachbarschaftshilfe oder häusliche Tätigkeiten – und illegaler Schattenwirtschaft in Verbindung mit Steuer- und Abgabenhinterziehung.

Musik: Jerry Lee Lewis – Great Balls Of Fire

Als Grund für die verschärfte Ahndung der Schwarzarbeit wird die Zunahme der schattenwirtschaftlichen Aktivitäten angeführt.
Und: »Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung [würden] Hand in Hand gehen«.

Es geht wohl um eine Art »Grenzwertdiskussion« – wieviel Schattenwirtschaft sind wir bereit, zuzulassen? Und wo hört’s dann einfach auf. Schließlich müssten ja eigentlich Steuern und Abgaben dafür gezahlt werden, die dann wieder der gesammten Solidargemeinschaft zur Verfügung stehen würden. – Im Sinne einer wohlverstandenen »Bilderbuchdemokratie«.

Schattenwirtschaftliche Aktivitäten stärker zu verfolgen und zu bestrafen, ist eine Möglichkeit, sie einzudämmen. Ein anderer Ansatz wäre, an den Ursachen anzusetzen:

Die Bundesregierung versucht, in der Antwort auf die erwähnte Kleine Anfrage Ende März diesen Jahres, die Ursachen der Schattenwirtschaft zu benennen:

Zunächst wird auf die methodischen Erfassungsprobleme verwiesen. Daher kenne man die Ursachen nicht so genau.
Dann wird auf die »einschlägige Literatur« verwiesen; die führt als Ursachen an: Die Belastungen durch Steuern und Abgaben, die Regulierungsdichte und das Niveau der Lohnersatzleistungen – das kennen wir schon: Aus den Klagen der Industrie.

Erstaunlich fanden wir, dass »die zunehmende Freizeit infolge von Arbeitszeitverkürzungen« als Ursache genannt wird.

Mehr Freizeit führt also zu mehr Schwarzarbeit?
Nicht ganz, denn mehr Freizeit infolge von Arbeitszeitverkürzungen; heißt für die ArbeitnehmerInnen auch: Weniger Lohn. Die Leute werden kaum aus Langeweile ihr Portemonaie auffüllen, sondern eher aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Die Wohnung, das Essen und all das, was es zum Leben braucht, muss bezahlt werden.
Freiwillig werden die wenigsten ArbeitnehmerInnen eingewilligt haben in Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, wie sie seit einigen Jahren üblich sind. Also sehen sie sich um nach zusätzlichen Erwerbsmöglichkeiten.

Und sie werden fündig: Im Baugewerbe und Handwerk; im Gartenbau; im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im sogenannten »sozialen haushaltsbezogenen Dienstleistungsbereich«.

Hier wird es schon schwierig mit der Definition, denn es geht um Dienste, die auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden können – im Garten helfen, Baby Sitting, mal nach der alten Mutter sehen, Einkäufe und Besorgungen erledigen undsoweiter.
 

Ausschnitt aus dem Titelbild

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Hinter den Spiegeln

 

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Musik: Chuck Berry – Roll Over Beethoven

Zur Eindämmung der »Schwarzarbeit« wurden in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen:

Bereits im Januar 1999 in Kraft getreten ist das »Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte«.
Durch dieses Gesetz sollte das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wirksamer ausgestaltet werden. Die Vorschriften über die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden wurden ausgeweitet, der Bußgeldrahmen wurde erhöht.
Für den Fall, dass Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlen oder die Beiträge an die Urlaubskasse der Bauwirtschaft nicht entrichten, haftet der Hauptunternehmer.

Den angeblich zu hohen Steuern wurde mit Steuersenkungen begegnet. Genannt werden die Steuerreform mit der Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2000, das Steuerentlastungsgesetz und die Neuordnung des Familienlastenausgleichs.

Auf internationaler Ebene wurde im März 2001 eine Vereinbarung mit Frankreich getroffen. Hier wird die Zusammenarbeit geregelt bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs von Sozialleistungen, bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung.

Diese Vereinbarung basiert auf einem entsprechenden Verhaltenskodex des Europäischen Rates.

Ende August 2001 in Kraft getreten ist ein »Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe«.
Kernstück ist die grundsätzliche Verpflichtung des Auftraggebers im Baugewerbe, von vorneherein fünfzehn Prozent der Rechnung einzubehalten und diese fünfzehn Prozent selber an das Finanzamt abzuführen. Damit soll Steuerhinterziehung durch Bauunternehmen begegnet werden.
Bauunternehmen, die die fälligen Steuern ordnungsgemäß entrichten, können eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten. Damit entfällt der Aufwand für den Auftraggeber.

Anfang September 2001 wurde das Güterkraftverkehrsgesetz geändert durch das »Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr«.
Hier geht es um Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten auf Fahrzeugen von Unternehmen aus der EU.
Die Arbeitnehmer müssen nun ihre Arbeitsgenehmigung mitführen. Der Bußgeldrahmen wurde erhöht, die Kontrollzuständigkeit geregelt.
Dieses Gesetz nahm eine einheitliche EU-Regelung vorweg, die seit März 2003 besteht.

Bei der Bundesanstalt für Arbeit und beim Zoll wurde Personal aufgestockt im Bereich »Bekämpfung der illegalen Beschäftigung«. Allerdings gab es bei der Bundesanstalt für Arbeit keine Neueinstellungen, sondern der Personalbestand wurde intern umgeschichtet.
Sowohl beim Zoll als auch bei der Bundesanstalt für Arbeit wurde der Bereich »Bekämpfung der illegalen Beschäftigung« neu strukturiert.
Prüfung, Verfolgung und Ahndung der illegalen Beschäftigung liegt bei den Arbeitsämtern jetzt in einer Abteilung zusammen.

Ein weiteres Argument ist die Schaffung legaler Arbeitsplätze durch die dezentrale und effektive Ausgestaltung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Und dann gibt es noch die von der Bundesanstalt für Arbeit im Januar 2002 gestartete Informationskampagne unter dem Motto »legal, illegal, nicht egal«.

Schließlich das »Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit«. Es ist in Kraft getreten im August letzten Jahres (2002).

Es enthält im wesentlichen sechs Neuregelungen:

Erstens. Im Baugewerbe haftet nun der Hauptunternehmer auch für die Sozialversicherungsbeiträge der von ihm beauftragten Subunternehmer.
Diese Regelung soll die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft stimulieren, denn der Hauptunternehmer muss bei seinen Subunternehmern auf Indizien achten für das Vorliegen illegaler Beschäftigung, beispielsweise unrealistische Preiskalkulationen.

Zweitens. Austausch und Zusammenarbeit der Behörden wurden vertieft: Sozialhilfeträger, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Finanzbehörden, Zoll und Polizei sind stärker vernetzt.

Drittens. Die Straf- und Bußgeldrahmen wurden erhöht.

Viertens. Unternehmer können bei Verstößen bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Fünftens. Telekommunikationsdienstleister und Verlage sind verpflichtet, den Anzeigenaufgeber, gegebenenfalls den Telefonanschlussinhaber zu nennen bei Inseraten wie etwa: »Erledige Ihre Fliesenlegearbeiten«.

Sechstens. Bei aufgedeckter Schwarzarbeit wird der gezahlte Lohn als Nettolohn angesehen; die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden; vom Unternehmer.

Musik: Fats Domino – I’m Ready

Bei den bisherigen Maßnahmen fällt auf, dass die genannten Gesetze und Maßnahmen hauptsächlich aus Geboten und Verboten bestehen. Mit ihnen wird eine direkte Beeinflussung versucht.
Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Gesetze wurde drei mal erhöht. Die Haftung der Hauptunternehmer in der Bauwirtschaft wurde ausgeweitet. Der Steuerabzug durch den Auftraggeber wurde eingeführt.

Im Bereich des Transportwesens wurde es für Nicht-EU-Angehörige Pflicht, eine Arbeitsgenehmigung mitzuführen. Und bei Chiffre-Anzeigen müssen auf Anfrage die Daten der Kunden den Behörden mitgeteilt werden.

Steuersenkungen gelten als indirekte Beeinflussung und sollen einen Anreiz darstellen, entweder selber legale Tätigkeiten auszuüben oder welche zu schaffen.

Beliebt sind auch Umstrukturierungen bei den Behörden und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden – auch auf internationaler Ebene.

All diese Maßnahmen kosten den Gesetzgeber – außer Verwaltungskosten – nichts.
Gezahlt werden muss nur die Informationskampagne der Bundesanstalt für Arbeit, die mittels Information, Überzeugung und Aufklärung versucht, an das Gute zu appelieren.

Und: Wer hätte es gedacht? – Das Allheilmittel »Hartz«, hilft auch gegen die Schwarzarbeit:
Ende Dezember 2002 wurde die Grenze für geringfügige Beschäftigung angehoben von 325 Euro auf 400 Euro.

Was das mit Schwarzarbeit zu tun hat? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können höhere Nettoeinkommen erzielen, da nun pauschale Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zur Grenze von 400 Euro entrichtet werden können.
Legale Nebentätigkeiten sollen dadurch insgesamt attraktiver werden.

Für den Bereich der sogenannten »haushaltsnahen Dienstleistungen« gibt es zudem noch eine steuerliche Vergünstigung: Private Haushalte können zehn Prozent der Ausgaben für Mini-Jobs von der Steuer absetzen, jedoch nicht mehr als 510 Euro. Ob darin noch 300 Euro Weihnachts- oder Urlaubsgeld für die Haushaltshilfe enthalten sind?

»Hartz« hat aber noch mehr mitgebracht:
Arbeitslose sollen sich als Dienstleistungs-Ich-AG selbstständig machen.

Auch im handwerklichen Bereich wird die Ich-AG attraktiv gemacht. Oder es versucht. Die Handwerksordnung wird gelockert, für viele Handwerksberufe ist der Meisterbrief nicht mehr nötig, um einen Betrieb zu führen. Bisher schwarz arbeitende Gesellen sollen ihre Tätigkeit legal in Form einer Ich-AG ausüben.
Damit das überhaupt funktioniert, sollen die handwerklichen Kleinstunternehmer höhere Steuerfreibeträge bekommen.

Als weitere Neuerung steht ein Korruptionsregister an. Bisher ist es im Bundesrat an den Stimmen der CDU / CSU-geführten Länder gescheitert.

Auf internationaler Ebene sind weitere bilaterale Abkommen zur Bekämpfung grenzüberschreitender illegaler Beschäftigung geplant.

Soweit die durchgeführten und geplanten Maßnahmen seit Beginn dieser Legislaturperiode Ende 2002. Hauptsächlich Anreize.

Aber geht es wirklich um die Schattenwirtschaft? Oder ist das nur der angenehme Nebeneffekt bei den Bemühungen, die Arbeitslosenquote zu drücken?

In diesen Zusammenhang gehört auch das Gesetzesvorhaben, »Schwarzarbeit« zum Straftatbestand zu erheben. Das Gesetz könnte Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden.

Interessant ist die Verfolgungszuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit: Sie soll übertragen werden von der Bundesanstalt für Arbeit auf den Zoll.

Warum? Lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Finanzbehörden leichter ausbauen als die zwischen Arbeitsamt und Finanzamt?
Oder ist es pures Kompetenzgerangel?

Schließlich und endlich: Helfen die Maßnahmen?
Uns scheint, sie greifen nur an den benannten – vermeintlichen – Ursachen. Der eigentliche Grund ist aber, dass die Unternehmen nicht für alle existenzsichernde Erwerbsarbeitsplätze zur Verfügung stellen. Das betrachten sie auch nicht als ihre Aufgabe, sondern ihren Gewinn zu vermehren.

Wie war das eigentlich mit Artikel vierzehn, Absatz zwei Grundgesetz? – »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«

Musik: Chubby Checker – Let’s Twist Again

Außer Verboten und Geboten, der Frage nach Anreizen oder Überzeugung, Information und Aufklärung gibt es noch ein weiteres Steuerungsmittel: das Vorbild.

Genau daran fehlt es aber. Aus Berlin wurden Fälle bekannt, in denen illegalisierte ArbeitnehmerInnen für öffentliche Aufträge beschäftigt wurden. Aufgeflogen ist das Ganze, als die ArbeitnehmerInnen ihren Lohn nicht erhalten haben.

Wir gehen davon aus, dass es sich hier nicht um einzelne Ausnahmen handelt, sondern eher um weit verbreitete Praxis.

Musik: Gene Vincent – Be-Bop-A-Lula

Alles in allem scheint es nicht wirklich darum zu gehen, Wirtschaftsleistungen der sogenannten »Schattenwirtschaft« zu legalisieren oder gar die Ursachen zu verändern.
Eher nimmt der Druck zu auf diejenigen, die aus wirtschaftlicher Notwendigkeit unter solchen Bedingungen arbeiten.

Während unserer Vorbereitung haben wir überlegt, ob es eine Möglichkeit sein könnte, die »schattenwirtschaftlichen Leistungen« innerhalb von Tauschringen zu erbringen. Die scheinen von den geschilderten Repressionen weniger betroffen zu sein.

Doch was ist eigentlich ein Tauschring?

Bei www.tauschringportal.de haben wir eine relativ knappe Definition gefunden. Sie schreiben:
Ein Tauschring ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegenseitig Waren und Dienstleistungen anbieten. Als Verrechnungseinheit dient die Zeit als unveränderlicher Wertmesser.
In den meisten Tauschsystemen ist jede Arbeitsstunde gleichwertig, das heißt: für eine Stunde Putzen gibt es genausoviel »Punkte« wie für die gleiche Zeit C++ programmieren.
Punkte?
Ja! Denn mit Geld wird die Arbeit nicht vergütet, sondern die »ZeitPunkte« – Klammer: Geld – werden durch weitere Tauschaktionen wiederum in Umlauf gebracht.
Um zu sehen, was die anderen Mitglieder anbieten, kommt in gewissen Zeitabständen eine interne Tauschring-Zeitung heraus.
Nur durch Tauschen (und den Spaß daran) kann ein Tauschring bestehen. – Klammer: Geben und Nehmen.
Zum Beispiel: Gabi hasst Fensterputzen und holt Heiner für die Arbeit, Heiner holt sich Computernachhilfe von Paul. Und da Paul kein Auto hat, leiht er sich das Fahrzeug von Gabi aus.
So schließt sich der Ring wieder.

Soweit die Definition von www.tauschringportal.de

Klingt erstmal ganz vernünftig und logisch. Aber lesen wir einmal genauer. Und stellen wir dabei die Frage, wie so ein Tauschring denn nun wirklich funktioniert, in der Praxis …
Dann stellen wir fest, dass der Text uns darauf nicht wirklich eine befriedigende Antwort gibt, dafür werfen sich bei uns aber umso mehr neue Fragen auf.

… ein Zusammenschluss von Menschen, die sich gegenseitig Waren und Dienstleistungen anbieten – und diese wohl auch austauschen. Mit dem bloßen »Anbieten« passiert ja meistens noch nichts.

Als Verrechnungseinheit dient die Zeit als unveränderlicher Wertmesser.
Soso. Die Zeit als unveränderlicher Wertmesser. Daran glaubt ja wohl auch nur eine Quarz-Uhr. Alle anderen wissen, dass die Zeit mal rast und mal trödelt – es scheint: ganz wie es ihr beliebt … Das Phänomen ist bereits von unzähligen Kindern hinterfragt und von unzähligen Dichtern besungen; wir müssen dazu eigentlich nichts mehr sagen.

Und dann die Sache mit dem Geld, das es ja angeblich bei Tauschringen nicht gibt: Punkte? – Ja! Denn mit Geld wird die Arbeit nicht vergütet, sondern die »ZeitPunkte« – Klammer: Geld – werden durch weitere Tauschaktionen wiederum in Umlauf gebracht.
Was meinen die Ringtauscher hier eigentlich? Wird die Arbeit mit ihren Punkten nicht vergütet – oder stellt die Bezahlung von Arbeit an sich keine Vergütung dar? Irgendwie scheinen die Tauschringpunkte doch wieder nur ein Synonym zu sein für Geld. Allerdings, wenn wir es genauer betrachten, ist es ein recht unpraktisches Geld, denn es ist keine frei konvertierbare Währung.

Wenn ich dem Glauben schenken darf, was ich vor Jahren einmal im Geschichtsunterricht gelernt habe, in einer Schule, die damals noch nicht Pisa-Schule hieß, aber wohl auch so etwas Ähnliches war: Wurde nicht der Tauschhandel ersetzt durch Bezahlen von Waren und Dienstleistungen mit Geld, gerade weil Geld frei konvertierbar war?
Wollen die Ringtauscher das Rad der Geschichte zurückdrehen?

Und dann diese hübschen Beispiele (zum »Geben und Nehmen« kommen wir bestimmt später noch ausführlich!): Gabi hasst Fensterputzen und holt Heiner für die Arbeit.
Geschickt, kann ich da nur sagen. – Wie emanzipiert diese Tauschringe sind! Gabi hasst Fensterputzen. Zum Glück gibt es den Tauschring und Gabis Not hat ein Ende, denn im Tauschring gibt es genügend starke Männer, die mit Hausarbeiten kein Problem haben.

Dafür ist Heiner nicht so wirklich gut mit dem Computer. Anderswo gilt das als »unmännlich«. Aber im Tauschring darf er endlich einmal seine Schwächen zeigen. Paul hilft ihm dann. (Warum eigentlich Paul? Ich dachte, der spielt Geige. Warum nicht Martina, die Programmiererin ist?)
Aalso: Heiner holt sich Computernachhilfe von Paul.
Wie ist das jetzt mit der Nachhilfe? Da gehören doch zwei dazu: Paul, der erklärt, und Heiner, der zuhört. Hat Heiner dann keine Arbeit damit?

Paul ist zwar gut mit dem Computer. Dafür hat er aber kein Auto. (Das wäre übrigens anderswo auch »unmännlich«!) Das holt er sich dann von Gabi. Die hat nämlich, was die Männer im Tauschring nicht haben.
Nur: Welche Arbeit hat eigentlich Gabi damit, dass sie ihr Auto verleiht? Wahrscheinlich gar keine. Wahrscheinlich braucht sie ihr Auto gerade gar nicht. (Sonst würde sie es nämlich nicht verleihen, sondern selber benutzen.) Und wenn Gabi ihr Auto nicht braucht, dann kann sie es ja den Männern im Tauschring geben, denn die brauchen ein Auto. Uff, bin ich froh. Die Welt ist doch noch in Ordnung im Tauschring.

Übrigens ist das sehr praktisch für Gabi, wenn sie ihr Auto verleihen kann. In der Zeit, in der Paul das Auto spazieren fährt, steht es schon nicht dumm am Straßenrand rum und es pinkelt kein Hund an die Reifen …

Musik: Bill Haley – see You Later Alligator

Und zum Schluss der Beschreibung von www.tauschringportal.de dieses hübsche Resumé:
So schließt sich der Ring wieder.
Welch hoher Symbolgehalt dieser Worte! Jetzt wissen wir auch, warum es »Tauschring« heißt. Und nicht zum Beispiel »Verein zum geldfreien Austauschen von Waren und Dienstleistungen e.V.«
Der Ring schließt sich wieder. Er muss also vorher offen gewesen sein. Aber früher, ursprünglich, war der Ring geschlossen. In diesen seligen Zustand vor dem Sündenfall bringen die Tauschringe uns zurück. Also vor dem Sündenfall der Einführung des Geldes als allgemeines Tauschmittel.

Beispiele sind natürlich immer willkürlich. Genauso auch die Kritik daran. Aber es zeigt sich ja doch schon sehr deutlich, dass versucht wird, Unvergleichbares doch vergleichbar zu machen.
Gabi braucht eben nicht gleich lange, um Paul für die gleiche Zeit ihr Auto zu leihen. Wenn nun wirklich eine Stunde Auto Ausleihen gleich bewertet wird wie eine Stunde Fenster putzen, dann sind diejenigen im Vorteil, die im gewöhnlichen Leben genügend Geld haben, um sich ein Auto leisten zu können. Ebenfalls außer Acht bleibt die Frage, was passiert, wenn zwei die gleiche Dienstleistung anbieten, aber unterschiedlich lange dafür brauchen. Wenn außer Heiner auch Ralf seine Dienste als Fensterputzer anbietet, der das Gleiche wesentlich schneller macht, aber trotzdem ohne Streifen?

Übrigens: Es gibt auch Tauschringe, die nicht jede geleistete Stunde jeder Arbeit gleich verrechnen, sondern die berücksichtigen, dass es einfachere und schwierigere Arbeiten gibt, anstrengendere und leichtere Arbeiten, Angesehenere und weniger Angesehene.

Nur: Wer legt den Schlüssel fest, nach dem die Arbeiten bewertet werden?
Im Idealfall ist es so etwas wie eine »demokratische Entscheidung«, die eine Vollversammlung der Tauschringmitglieder trifft.
Nächste Frage: Wie demokratisch ist eine solche »demokratische Entscheidungung«? –Oder, anders gefragt: Es mag ja demokratisch sein, wenn eine Mehrheit der Gruppe dafür ist, Arbeiten so oder so zu bewerten. Aber ist es gerecht? Wird es den Menschen gerecht, die ihre Arbeitskraft anbieten?

Diese Frage lässt sich natürlich auch stellen, wenn geleistete Arbeit mit Geld vergütet wird. Zuweilen wird diese Frage sogar diskutiert, von Gewerkschaften oder anderen.

Aber erheben Tauschringe nicht den Anspruch, eine Alternative zu sein zum sonst üblichen System? Eine ernstzunehmende Alternative sind sie aber nur, wenn sie besser sind.

Vielleicht sollten wir überhaupt einmal dieser Frage nachgehen: Warum tun sich denn Menschen in Tauschringen zusammen? Wirklich nur, um Waren und Dienstleistungen zu tauschen? Gibt es irgendeine Ware oder Dienstleistung, die sie im Tauschring anbieten oder erhalten können, die sie auf dem freien Geld-Markt nicht bekommen oder loswerden können?
Wohl kaum. Und wenn, dann müssten wir davon ausgehen, dass es ein sittenwidriges Geschäft ist.

Es muss also noch um etwas anderes gehen.

Wir denken, es geht um einen sozialen Aspekt. Der Tauschring als ein Tummelplatz für gelebte Nachbarschaft, in der mensch sich gegenseitig aushilft. Sei’s mit einer Tüte Zucker oder mit der Wasserpumpenzange und tatkräftiger Unterstützung, wenn das WC leckt.
Der Tauschring als ein Stückchen Menschlichkeit und Nähe in der Anonymität unserer modernen Siedlungen. Also der Tauschring auch als ein Ort, an dem Nostalgie ausgelebt werden kann.

»Das ist doch gut«, werden manche einwenden.

Vielleicht ist »die Gesellschaft« zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts in der Mitte Europas, in Deutschland, wirklich anonym – also wir alle. Denn: wer ist denn »Gesellschaft«?
Vielleicht sind »die Menschen« wirklich einsam in diesem Land.
Und vielleicht sind Menschlichkeit und Nähe da wirklich gut …

Wir fragen nur eben: Zu welchem Preis?
Wenn wir Nachbarschaftlichkeit haben wollen, warum gehen wir dann nicht einfach zu unseren Nachbarn – und leben das?
Warum ???
Genau! Weil wir Angst haben, wir könnten eine Abfuhr kriegen. Und da sind Konstruktionen wie ein Tauschring einfach ungemein praktisch: Wir müssen nicht die Frage stellen, ob die Nachbarin uns denn Zucker leihen will, wenn er uns ausgegangen ist. Denn wer sich in die Organisationsstruktur eines Tauschrings begibt, gibt von vorneherein kund und zu wissen, dass er oder sie gerne gefragt werden will, wenn der Zucker alle ist.

Das ist aber auch alles. Mehr ist in einem solchen Tauschring wirklich nicht festgelegt. Das heißt, dass alles Übrige genauso erlernt und miteinander erarbeitet werden muss, wie in jeder anderen Nachbarschaft auch: Welches Ansinnen okay ist und gerne erfüllt wird und welche Frage als Übertreten einer intimen Grenze empfunden wird. Was als »normal« und »selbstverständlich« gilt und was nicht. Was von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft erwartet wird, welches Verhalten toleriert wird und welches nicht – undsoweiter undsofort.

Es ist also im Tauschring nicht einfacher, miteinander auf der menschlich-sozialen Ebene klar zu kommen, als anderswo auch.
Da aber vielfach davon ausgegangen wird, dass es dort einfacher ist, ist es tatsächlich vielleicht sogar schwieriger. Konflikte, die ausgetragen werden, sind nicht so offensichtlich. Das ist mittel- bis langfristig dem Miteinander eher abträglich.

Tauschringe sind ein Teil der sogenannten »Schattenwirtschaft«, denn dazu gehört auch die Nachbarschaftshilfe. Die ist zwar erlaubt, aber wo ist die Grenze?
Als Hilfsmittel zur Eingrenzung werden Unentgeltlichkeit und Gegenseitigkeit abgefragt. – Nach dem hehren Ethos der Ringtauscher zwar so angelegt – aber wie sieht’s aus mit den versammelten Punktekonten?

Durch ihre öffentlichen Aktivitäten im Internet oder in Tauschring-Zeitungen sind die Handlungen der Ringtauscher und ihre Strukturen relativ gut dokumentiert. Das heißt, wenn erst einmal das Interesse erwacht, den einen oder anderen Tauschring einzumachen, haben die Behörden ein vergleichsweise leichtes Spiel.

Musik: Little Richard – Lucille

Unser Fazit heißt: Wir raten von Tauschringen unbedingt ab.
Leute, wenn ihr Nachbarschaft, Ersatzfamilie oder Freunde haben wollt, dann sucht euch das Entsprechende.
Und wenn ihr was zuverdienen müsst, dann schaut, wo ihr einigermaßen faire Bedingungen bekommt. Aber erzählt niemandem etwas davon.

Jingle: Alltag und Geschichte

Sie hörten »Hinter den Spiegeln« – eine Sendung der Redaktion Alltag und Geschichte bei Radio Darmstadt von Niko Martin und Katharina Mann, heute zum Thema »Schwarzarbeit und Tauschringe«.
Fragen, Anregungen und Kritik erwarten wir auf den Anrufbeantworter der Redaktion Alltag und Geschichte unter (06151) 87 00-129 oder per E-Mail an looking-glass@alltagundgeschichte.de

 

Eingestellt am 11. Dezember 2003.
 

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Ausschnitt aus dem Titelbild